Enttäuscht und empört reagiert ALFA Baden-Württemberg auf das gestrige Urteil des Kasseler Bundessozialgerichts, die Gleichbehandlung von Eltern und Kinderlosen bei den Sozialabgaben sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Dieses Urteil wäre nur dann akzeptabel, wenn Eltern statt bei den Sozialabgaben steuerlich ausreichend gefördert würden.
Dazu erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende der neuen Lucke-Partei, der Mannheimer Stadtrat Dr. Gerhard Schäffner:
„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung, das haben uns die Mütter und Väter des Grundgesetzes ins Stammbuch geschrieben. Eheleute und Eltern stehen dauerhaft füreinander ein und entlasten in der Summe den Sozialstaat, sie garantieren außerdem das Überleben des Sozialstaats überhaupt, indem sie für die nächste Generation von Beitragszahlern sorgen. Daher muss das selbsterwirtschaftete Existenzminimum von Familien von Steuern und Abgaben frei bleiben. ALFA fordert daher die Ausweitung des Ehegattensplittings zu einem Familiensplitting bei der Steuer und eine Übertragung auch auf die Sozialabgaben. Es sei zynisch, den Familien erst ihr Geld aus der Tasche zu ziehen und sie damit in die Antragstellerposition für angebliche soziale Wohltaten zu treiben. Wir setzen ganz auf das Karlsruher Bundesverfassungsgericht, das hier nicht zum ersten Mal die staatliche Ordnung zurechtrücken muss", so Schäffner.
Ronald Geiger
ALFA Landesverband Baden-Württemberg
Stellvertretender Landesvorsitzender
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