Zweckentfremdungsverbot in Stuttgart - ALFA kritisiert Blockwartmentalität

Zweckentfremdungsverbot in Stuttgart – ALFA kritisiert Blockwartmentalität

Pressemitteilung
Stuttgart, 29.09.2015

ALFA Baden-Württemberg lehnt die durch Oberbürgermeister Kuhn angekündigte
Einführung des Zweckentfremdungsverbots in Stuttgart ab. Eigentumsrechte sind
Freiheitsrechte.

Dazu erklärt der stellvertretende ALFA - Landesvorsitzende Ronald Geiger aus
Stuttgart:
„Der relevante Leerstand in Stuttgart beträgt nach städtischen Angaben weniger als
ein Prozent. Der Markt funktioniert. Stuttgart braucht kein Blockwartsystem. Wir
sollten uns lieber der berechtigten Ängste der Vermieter (z.B. Mietnomaden)
annehmen um die Bereitschaft zur Vermietung zu erhöhen.“

Stuttgart hat ca. 315.000 Haushalte. Die Stadtverwaltung geht – nach Abzug der
Fluktuationsreserve – von 1000 bis 3100 leer stehenden Wohnungen aus. Der
relevante Leerstand betrifft weniger als 1 Prozent der Wohnungen. Der Markt
funktioniert sehr gut.

Aber auch die verbleibenden Fälle werden sich nicht alle aktivieren lassen. Der
Gesetzgeber hat aus gutem Grund geschrieben, dass ggf. „schutzwürdige private
Interessen das Interesse an der Erhaltung des Wohnraums überwiegen“ (§ 3
Zweckentfremdungsverbotsgesetz).

Dafür gibt es in der Tat gute Gründe: Viele Erben schaffen es emotional nicht, die
Wohnung binnen 6 Monaten nach dem Tod der Eltern aufzulösen. Andere verlassen
beruflich bedingt für einige Jahre Stuttgart, wollen aber ihre Heimatwohnung nicht
aufgeben. Weitere haben traumatische Erfahrungen mit Mietnomaden und wurden
von Politik und Rechtsstaat im Stich gelassen. Auch die gesetzlichen Auflagen für
Vermieter haben ein Ausmaß erreicht, dass sich bei älteren Gebäuden eine
Vermietung teilweise nicht mehr lohnt.

In Zukunft müssen aber die Eigentümer gegenüber städtischen Mitarbeitern oder gar
vor Gericht Angaben zu ihren „schutzwürdigen Interessen“ machen, die teilweise
sehr privater Natur sind (psychische Probleme nach Tod der Eltern, weitere
Lebensplanung). Es bleibt auch immer die Unsicherheit, wie im Einzelfall
entschieden wird.

Die Stadtverwaltung hat laut Stuttgarter Nachrichten („Furcht in Stuttgart vor
Wohnungsdetektiven“) erklärt, sie werde nicht selber schnüffeln. Der Hinweis, dass
Internetportale wie Leerstandsmelder.de beobachtet würden ist aber eine Anleitung
zu einer Blockwartmentalität, die der liberalen Tradition Stuttgarts Hohn spricht.

Ronald Geiger

ALFA Landesverband Baden-Württemberg
Stellvertretender Landesvorsitzender
Pressesprecher

[email protected]

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