Pressemitteilung

ALFA-Abgeordneter Bernd Kölmel: Ja zu direkter Demokratie – Bedenken zur „Durchsetzungsinitiative“

Brüssel, 26. Februar 2016 – Gemischte Reaktionen löst die „Durchsetzungsinitiative“ der Schweizerischen Volkspartei (SVP) beim Abgeordneten des Europäischen Parlaments, Bernd Kölmel, aus: „Die direkte Demokratie in der Schweiz ist für mich und ALFA ein Vorbild – ich finde es gut, dass die Schweizer Bürger auch zu Themen wie Einwanderung befragt werden.“ 2010 war mit der Initiative „Für die Ausschaffung krimineller Ausländer“, der so genannten „Ausschaffungsinitiative“, die Abschiebung bei schweren Verbrechen wie Raub, Mord oder Vergewaltigungen vereinfacht worden.

„Die bestehende Rechtslage der Schweiz kann durchaus auch für Deutschland als

Muster dienen“, so Kölmel. „Bei der Durchsetzungsinitiative, über die die Schweizer am Sonntag abstimmen, sieht es allerdings anders aus. Unabhängig vom Votum der Schweizer und ich bin mir sicher, dass die Schweizer alle Argumente abwägen und eine gute Entscheidung treffen werden, gilt für Deutschland: Das Verfassungsprinzip der Verhältnismäßigkeit würde damit nicht eingehalten.“ Wenn deutsches Recht solche Regelungen vorsehen würde, so könnten im Land lebende Ausländer schon bei kleinen Bagatelldelikten ausgewiesen werden. „Sofern es sich tatsächlich nur um Bagatelldelikte, wie das versehentliche Annehmen von Unterstützungsleistungen handelt, dann ist Abschieben nicht verhältnismäßig.“

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