Rund 8,3 Mrd. Euro nimmt der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach der erst jüngst erfolgten kosmetischen Umstellung von Gebühr auf Abgabe ein, das sind 1,1 Mrd. Euro mehr als vor der Neuregelung. Der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs hatten die Sender über manipulierte Berechnungen vorgegaukelt, die Neuregelung sei aufkommensneutral. Damit aber nicht genug. ZDF und ARD haben bereits Ende 2015 die Katze aus dem Sack gelassen. Die Anstalten wollen ab 2017 einen zusätzlichen Schluck aus der Pulle in Höhe von nahezu 800 Millionen Euro die nächste Gebührenperiode bis 2020 nehmen.
ALFA sagt, genug ist genug. Über 400.000 Bürger verweigern derzeit die Zahlung der faktischen Zwangsgebühr, mehrere Dutzend Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht sind anhängig, um die Rechtmäßigkeit der „Rundfunksteuer“ zu überprüfen, die fälschlicherweise als Abgabe ausgewiesen wird. Die Verhandlung ist für die Woche nach der Landtagswahl in Kassel terminiert.

Einen innovativen Vorschlag bringt jetzt die Allianz für Fortschritt und Aufbruch ALFA in die Diskussion ein. Der Vorschlag beruht auf einem Beschluss des Landesparteitags Baden-Württemberg, wonach die Bürger zur Verbesserung der Pluralität der Medienlandschaft aber auch zum Erhalt traditioneller Printmedien beitragen sollen. Dazu soll es ermöglicht werden, dass von den GEZ-Beiträgen ein Drittel anderen Medien als den öffentlichen Rundfunkanstalten (z.B. Zeitungen oder Internetmedien) zufließen zu lassen, sofern diese anderen Medien, Mitarbeiter staatlicher oder kommunaler Medien und Wissenschaftler, die aus öffentlichen Haushalten direkt oder indirekt bezahlt werden, verpflichten, in mündlicher und schriftlicher Form vollständig und richtig zu informieren. Insbesondere dürfen sie nicht verbergen, wo sie ihrem Bericht parteiische, ungeprüfte oder von der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnis abweichende Annahmen oder Methoden zugrunde gelegt haben. Die ihnen so zufließenden Finanzmittel dürfen ausschließlich im Sinne einer Verbesserung der journalistischen Berichterstattung verwendet werden. Hier ist ein entsprechendes Qualitätssicherungssystem bereitzustellen. Die Ergebnisse dieser Medienarbeit muss der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Der Ansatz soll den Wettbewerb zwischen den Medien intensivieren und bessere Informationsqualität sowie die objektive Berichterstattung fördern. Als Grundstock bis zur Neuausrichtung sollen die 1,1 Mrd. Euro ungerechtfertigte Mehreinnahmen verwendet werden, die derzeit auf Sperrkonten liegen.
Der Medien- und Rundfunkbeauftragte von ALFA, Dr. Jan B. Rittaler dazu: „Es ist Kernaufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Bürger aktuell über das Zeitgeschehen zu informieren. Da Rundfunk Ländersache ist, beziehen wir hierzu klar Position. Wir bemängeln eine gewaltige Vergeudung von Gebühreneinnahmen für eine Vielzahl redundanter Programme in Rundfunk und Fernsehen sowie einen erheblichen Mangel an Pluralismus. Gerade die skandalöse Entscheidung des SWR zeige, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ohne Reformen auf dem Weg zum lupenreinen Staatsfunk sei.“

Darüber hinaus hält ALFA folgende Maßnahmen für entscheidend, um die genannten Forderungen nachhaltig umzusetzen:
– Eine Festschreibung der derzeitigen Gebührenhöhe bis mindestens 2020
– Die Abschaffung der GEZ und die Vereinnahmung der Gebühren über das Finanzamt
– Die Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags zum nächstmöglichen Zeitpunkt und Verhandlung eines neuen Finanzierungsmodells
– Die Revision der Herausnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus dem Geltungsbereich des Informations-Freiheitsgesetzes (IFG)
– Eine Privatisierung des Zweiten Deutschen Fernsehens innerhalb einer Frist von 10 Jahren
Stuttgart, den 22. Januar 2015