Pressemitteilung
Kläger der sogenannten „Professorenklage“ bedauern OMT-Urteil
Joachim Starbatty hat die heutige Zurückweisung seiner Klage (sogenannte „Professorenklage“) vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen direkte Ankäufe von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) mit Unverständnis zur Kenntnis genommen: „Das Bundesverfassungsgericht folgt dem politischen Urteil des Europäischen Gerichtshof und ordnet sich unter“, kommentierte Starbatty. Durch sogenannte Outright Monetary Transactions“ (OMT) könnte die EZB Staatsanleihen einzelner Mitgliedsländer der Eurozone aufkaufen. Viele Politiker begrüßen das Urteil, weil dadurch das Ausscheiden einzelner Länder aus der Eurozone unwahrscheinlicher wird. Starbatty und andere Kläger wie der ehemalige CSU-Politiker Peter Gauweiler sehen im OMT-Programm hingegen einen Bruch geltender europäischer Verträge.
Starbatty begründet die bereits nach Bekanntgabe des OMT-Programms im September 2012 eingereichte Verfassungsbeschwerde mit der damit verbundenen Anreizwirkung auf die Mitgliedstaaten der Eurozone. „DAS OMT-Programm stellt der EZB einen Freibrief aus, Staaten mit Geld zu versorgen“, so Starbatty weiter.
Der Tübinger Professor für Volkswirtschaftsehre und Abgeordneter des Europäischen Parlaments für die Allianz für Fortschritt und Aufbruch Joachim Starbatty initiierte seine Klage gemeinsam mit befreundeten Professoren. Starbatty hatte mehr als 10.000 Unterstützerunterschriften gesammelt.
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