Immer mehr abgelehnte Asylbewerber müssen abgeschoben werden, weil sie der Aufforderung zur Ausreise nicht folgen. Das Land Baden-Württemberg hat die Abschiebehaft in Pforzheim zentralisiert. Pro Jahr werden in Baden-Württemberg derzeit rund 3.000 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben. Derzeit gibt es 21 Abschiebehaftplätze, bis zum Frühjahr 2018 soll das Abschiebegefängnis in der ehemaligen Jugendstrafanstalt Pforzheim Platz für 80 abgelehnte Asylbewerber bieten. Voraussetzung für die Anordnung von Abschiebehaft ist die begründete Annahme, dass die Person untertauchen wolle.
Tritt der Fall ein, dass ehemalige Asylbewerber nach rechtskräftigem Urteil „voll-ziehbar ausreisepflichtig“ sind, kommen viele der Pflicht zur Ausreise aber nicht nach, sofern die Möglichkeit zur Anordnung einer Abschiebehaft nicht oder kapazi-tätsmäßig nicht in ausreichendem Maße besteht. In diesem Fall werden Personen per „Direktabschiebung ohne Haft“ außer Landes geschafft werden. Das ist aufwendig und gefährlich: Polizisten müssen die Abzuschiebenden regelrecht einfangen und zum Flughafen bringen. Am 1. Juli wurde so ein Versuch in Berlin unternommen: 80 Polizisten brachten 40 Männer nach Schönefeld ins Flugzeug Richtung Türkei. Glaubt man den zuständigen Beamten, haben die Polizisten diese Personen teilweise unter Einsatz ihres Lebens zum Flieger gebracht.
Wir sehen die Abschiebehaft als wirksames Instrument, um im Bereich von Asylverfahren Rechtsstaatlichkeit zu sichern oder herzustellen. Dies gilt umso mehr, als die Bundesregierung unter Frau Merkel als Kanzlerin fahrlässig dafür gesorgt hat, dass hunderttausende Personen unkontrolliert in unser Land gekommen sind und dies die Komplexität und die Kosten dramatisch nach oben getrieben hat. Die wirklich politisch Verfolgten und Asylberechtigten unter den Migranten haben ebenso einen Anspruch auf Rechtssicherheit.
Wir fordern die aktive Kommunikation der Zahlen, Daten und Fakten zum einschlägigen Themenkomplex, monatlich insbesondere die Anzahl der Antragsteller, die Anzahl der beschiedenen Verfahren, die Anzahl der Anerkennungen, die Anzahl der rechtskräftig Abgelehnten sowie der Anzahl der in Abschiebehaft befindlichen und zuletzt die Anzahl derer, die sich der Abschiebung entzogen haben. Mittels genetischer und biometrischer Verfahren kann die Wissenschaft heute mit sehr hoher Sicherheit in einem Verfahren feststellen, aus welcher Region und damit aus welchem Land ein Mensch kommt. Die geschätzten 300,- € pro Fall sind eine sinnvolle Ausgabe, um den
Betroffenen, unseren Bürgern und der Gesellschaft Leid, Aufwand, Gewalt und vergebene Lebenschancen zu ersparen. Wir fordern die Landesregierung auf, um die Tauglichkeit von Genomanalysen zur Sicherung von Rechtsstaatlichkeit zu prüfen, ein diesbezügliches Gutachten in Auftrag zu geben, soweit die Herkunft un-klar oder umstritten ist und eine Auswertung beispielsweise von Mobilfunkgeräten keine ausreichenden Indizien erbracht haben.
Auf der Basis der genannten Kapazitäten für die Abschiebehaft ist zu prüfen, ob ange-sichts der realen Zahlen ein zeitnaher Ausbau dieser Kapazitäten angezeigt ist. Wir fordern darüber hinaus, dass alle Asylbewerber, die wegen Gewalt- und Sexualde-likten verurteilt wurden, bis zum Ausgang des Asylverfahrens in Abschiebehaft ge-nommen werden, damit sie nicht untertauchen können.
Wir wollen das Asylrecht im Kern auch dadurch schützen, indem wir seinen Miss-brauch auf ein Minimum reduzieren.
Verabschiedet vom Landesvorstand am 01.08.2016