Friedliches Zusammenleben anstatt Parallelgesellschaften

Die unkoordinierte und chaotische Migrationspolitik der Bundesregierung stellt die Gesellschaft und das Recht in Deutschland vor ungeahnte Herausforderungen. Diese sind gesellschaftspolitisch nur zu bewältigen, wenn sie rechtsstaatlich korrekt ange-gangen und gelöst werden. Ein überdurchschnittlich hoher Anteil der zu uns kommenden Personen ist muslimischen Glaubens. Wir erteilen jeglichen Kräften eine Absage, die den Islam als Weltreligion pauschal kriminalisieren, diskriminieren und verbieten wollen. Wer heute pauschal gegen den Islam ist, wird auch morgen pauschal gegen das Judentum und übermorgen gegen das Christentum sein.

Genauso vehement werden wir Versuchen entgegentreten, im Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes rechtlich nicht haltbare Sonderregelungen zu akzeptieren, zu schaffen oder Verhaltensweisen, Bräuche und Sitten der Mehrheitsgesellschaft an Minderheiten anzupassen oder durch Politik darauf hinzuwirken, wie sich dies der sogenannte politische Islam offensichtlich zum Ziel gesetzt hat.

Leider kommt es vermehrt dazu, dass Vertreter des fundamentalistisch geprägten Islam deutsche Gesetze und Bestimmungen umgehen. Beispielhaft seien Konflikte mit Rechtsvorstellungen der Scharia oder die Missachtung der deutschen Schulpflicht angeführt. Jede Ausnahme von der allgemeinen Gültigkeit der deutschen Rechts-ordnung würde nicht nur die Legitimation des Rechtsstaats schädigen und Parallel-gesellschaften befördern, sondern auch die gut integrierten muslimischen Mitbürger in Gewissenskonflikte bringen. ALFA setzt sich deshalb dafür ein, uneingeschränkt auf die Anwendung deutschen Rechts zu bestehen.

Während die sogenannte Pegida-Bewegung und große Teile ihres parlamentarischen Arms AfD den Islam in jeglicher Ausprägung als nicht mit dem deutschen Recht vereinbar verstehen wollen und die Religionsfreiheit von Muslimen – im Gegensatz zu anderen Religionen – in den Privatbereich verbannen will, fordert ALFA von allen in Deutschland lebenden Einwanderern ein Bekenntnis zur deutschen Rechtsordnung.

Parallelgesellschaften, wie z.B. unter der Geltung der Scharia, müssen entschieden bekämpft werden. Hierzu ist eine pauschale Diskriminierung einer einzelnen Religion und deren Ausübung nach Auffassung der ALFA weder erforderlich noch sinnvoll oder verfassungsgemäß. Für ein dauerhaftes, friedvolles Zusammenleben ist Integration notwendig und diese muss von jedem Zuwanderer unabhängig von seiner Religion verlangt werden. Eine Stigmatisierung einer einzelnen Religion verschärft aus Sicht der ALFA bestehenden Probleme und führt nur zu weiterer Radikalisierung. Wir aber wollen ein friedliches Neben- und Miteinander der Religionen.

Konkret heißt dies für ALFA Baden-Württemberg:

* Der politische Einfluss auf religiöse Organisationen muss weitestgehend unter-bunden werden

* Es darf keine Finanzierung religiöser Aktivitäten und Verbände jedweder Art durch ausländische Geldgeber erfolgen, dies umfasst auch ein Verbot der Um-wegfinanzierung

* Verbände und Vereine konfessioneller Natur, die neben der Gemeinnützigkeit nicht einem Katalog von festzulegenden Kriterien entsprechen, wird keine staatliche Unterstützung aus Steuergelder zur Verfügung gestellt

* Eine Zulassung von Imamen erfolgt nur von staatlich zugelassenen oder anerkannten Hochschulen gemäß Auflistung der Wissenschaftsministerien und für Imame mit ausreichenden Deutschkenntnissen

* Eine Verschleierung von Personen in öffentlichen Gebäuden und Räumen sowie von Beamten und Staatsangestellten ist zu verbieten

* Es darf keinen kulturellen und religiösen Rabatt bei Gerichtsurteilen geben

* Es dürfen keine Staatsverträge mit religiösen Verbänden und Vereinigungen abgeschlossen werden, die nur eine unwesentliche Anzahl ihrer Gläubigen vertreten

* Die Vergabe doppelter Staatsbürgerschaften ist grundsätzlich abzulehnen

* Es ist eine Verknüpfung von staatlichen Leistungen mit der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Vorgaben einzuführen respektive durchzusetzen

* Von einer Einführung muslimischer Feiertage wird abgesehen

Verabschiedet vom Landesvorstand in seiner Sitzung in

Stuttgart am 09.07.2016